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QUALITÄTSSICHERUNG : Der Code of Conduct

Wir arbeiten nach den Leitlinien des Code of Conduct und gewährleisten eine Begleitung des Rehabilitationsprozesses nach den von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsverein (DAV) festgelegten Qualitätsstandards.

Entsprechend den Grundsätzen des Code of Conduct arbeiten wir personell und organisatorisch unabhängig.

Wir haben uns zur Neutralität verpflichtet und handeln ohne jegliche Weisung Dritter.

Zur Wahrung der Qualität und Objektivität haben wir einen unabhängigen Beirat aus den drei Bereichen Medizin, Recht und Sozialwesen berufen, der in turnusmäßigen Abständen stichprobenartig die Einhaltung der im Code of Conduct festgelegten Grundsätze überprüft und unsere Ergebnisqualität bewertet.

Der Umfang unserer Tätigkeit wird ausschließlich durch das Rehabilitationsziel und den Rehabilitationsbedarf des Geschädigten bestimmt.

Um den persönlichkeitsrechtlichen Schutz des Geschädigten zu wahren, haben wir uns zudem zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Zufallsbefunde die das Rehabilitationsziel nicht berühren, werden daher nicht offenbart.